Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine angemessene, qualifizierte und bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung. Um diesem gerecht zu werden, müssen die in der Hospiz- und Palliativversorgung Tätigen die Möglichkeit haben, sich weiter zu qualifizieren, um so über das erforderliche Fachwissen, notwendige Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine reflektierte Haltung zu verfügen. 

Im Folgenden empfiehlt daher die Koordinierungsstelle:

  • Materialien für die Fort,- und Weiterbildung für die Berufsfelder, die an der Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen unmittelbar beteiligt sind sowie
  • die Charta-Handlungsempfehlungen – Leitsatz 3, welche konkrete Empfehlungen zur Bildungsqualität in den Berufsfeldern, die verstärkt mit den Themen Sterben und Tod konfrontiert sind (wie zum Beispiel Rettungswesen) aufzeigt.

Obwohl das Interesse der jungen Menschen, sich mit den Themen Sterben, Tod und Trauer auseinander zu setzen, vorhanden ist, wird dem Thema im pädagogischen Raum von Kindergarten und Schule von Seiten der Erwachsenen oftmals mit Befürchtungen und Ängsten begegnet. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass mit dieser Situation angemessen umgegangen wird und die Erwachsenen handlungsfähig sind.

Im Folgenden empfiehlt daher die Koordinierungsstelle:

  • Kita- und Schulprojekte für Kinder und Jugendliche sowie Aus- und Fortbildungsangebote für Pädagoginnen und Pädagogen zu Leben, Krankheit, Sterben, Tod, Trauer und Verlust

Darüber hinaus sollte bei Menschen einer Gesellschaft die Offenheit für einen angemessenen Umgang mit Themen wie Krankheit, Sterben und Tod vorhanden sein und entsprechend gefördert werden.

Im Folgenden empfiehlt daher die Koordinierungsstelle:

  • praxisnahe Kurse, um interessierte Bürgerinnen und Bürger zu vermitteln, was sie für die ihnen Nahestehenden am Ende des Lebens tun können.